Sachkenntnis und Erfahrung
Wir beraten und vertreten Sie diskret und kompetent bei
- Steuerstrafverfahren, insbesondere strafbefreienden Selbstanzeigen
- Korruptionsdelikten
- Insolvenzverschleppung
- Unterschlagung und Untreue
- Betrug
- Vorwürfen nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz
und allen anderen Delikten gegen Eigentum, Vermögen usw. Bei uns bekommen Sie immer umgehend einen Termin.
Durch unsere langjährige Erfahrung und regelmäßige Fortbildung erreichen wir für Sie das bestmögliche Ergebnis.
An Ihrer Seite – schnell und erfolgreich
Im Falle einer polizeilichen oder gerichtlichen Vorladung, einer Verhaftung, Durchsuchungsmaßnahme oder Anklage durch die Staatsanwaltschaft sollten Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen und keine Erklärungen ohne anwaltlichen Rat abgeben.
Rufen Sie uns sofort an! Je früher wir für Sie tätig werden kann, desto mehr können wir für Sie erreichen!
Wir nehmen umgehend Einsicht in Ihre Ermittlungsakte und erläutern Ihnen dann Ihre rechtlichen Möglichkeiten und welcher Weg für Sie der Beste ist. Dabei entscheiden wir gemeinsam, ob wir als Anwälte nach Außen auftrete oder Sie bzw. Ihr Unternehmen alternativ diskret im Hintergrund beraten.
So lassen sich mit Verhandlungsgeschick und Durchsetzungskraft viele Konflikte klären, ohne dass es zu einer Hauptverhandlung kommt. Sollten Sie sich einem Strafverfahren ausgesetzt sehen, erklären wir Ihnen dessen Ablauf und entwerfen gemeinsam mit Ihnen die optimale Verteidigungsstrategie.
Beste Beratung durch spezialisierte Rechtsanwälte
Dr. Tobias Mayer, LL.M. hat langjährige Erfahrung als Rechtsanwalt für Wirtschaftsstrafrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht.
Gemeinsam mit Rechtsanwalt Benedikt Perlet, LL.M. hat er mit hohem persönlichem Engagement schon in zahlreichen Wirtschafts- und Steuerstrafverfahren bestmögliche Ergebnisse wie die Einstellung des Verfahrens, eine Verwarnung oder einen Freispruch erreichen können.